Der Koalitionsvertrag und die Wohnungspolitik

Der Koalitionsvertrag und die Wohnungspolitik – Sozial, gerecht und zeitnah geht anders!

Ein Kommentar von Tim King

Man kann derzeit wenig falsch machen bei Aussagen dazu, was im Bereich „Wohnen“ notwendig ist, wenn man sich nicht gerade so anstellt, wie der „wissenschaftliche“ Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums.

In seinem Gutachten zur sozialen Wohnungspolitik im August 2018 vertrat er derart unverfroren Investoreninteressen und redete der Verdrängung ganzer Bevölkerungsschichten ins Umland oder gleich ganz in die Provinz das Wort, dass sogar das beratene Ministerium auf Distanz ging.

Allenthalben herrscht Einigkeit: mehr bezahlbarer Wohnraum wird gebraucht, wir müssen „bauen, bauen, bauen“!

Und so ist es nicht verwunderlich, dass sich diese Forderung gleich mehrfach im Koalitionsvertrag zwischen der CSU und den Freien Wählern findet: Ziel sei es, heißt es wolkig und unkonkret, in Bayern bis 2025 insgesamt 500.000 neue Wohnungen zu errichten. Davon immerhin 10.000 durch den Freistaat selbst, über die neue staatliche Wohnungsbaugesellschaft „Bayernheim“.

Erreichen will man dies u. a. durch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Gut, als Begründung für den herrschenden Mangel muss die „die Anziehungskraft unseres Landes und die starke wirtschaftliche Dynamik“ herhalten. Nicht etwa das Versagen der bisherigen CSU-Regierungen. Und der Ausverkauf von staatlichen und kommunalen Immobilien, für den unter anderem der ehemalige Finanzminister und jetzige bayerische Ministerpräsident Markus Söder verantwortlich zeichnet. Aber besser spät als nie.

Mit keinem Wort wird die Situation der Eisenbahnergenossenschaften erwähnt, die durch das Auslaufen der Erbpachtverträge in den nächsten Jahren in ihrer Existenz bedroht sind. Auch das mag dem Willen zur großen Linie geschuldet sein, auch wenn mit Bundesbauminister Horst Seehofer und Verkehrsminister Andreas Scheuer zwei CSU-Protagonisten an entscheidender Stelle sitzen. Oder vielleicht gerade deshalb.

Viel mehr ins Gewicht fällt aber, dass sich zu den akuten und drängenden Problemen der Mieter und Mieterinnen nichts im Koalitionsvertrag findet.

Man wohnt sich schon jetzt und nicht erst im Jahr 2025 buchstäblich arm! Im Programm findet sich keine Zeile zu folgenden Punkten, die als Sofortmaßnahmen nötig wären und von mut gefordert werden:

  • Einbezug der Bestands- und geförderten Mieten in die Berechnung des Mietspiegels, um den Anstieg wirksam, schnell und relativ unkompliziert zu bremsen
  • Effektivere Ausgestaltung der Mietpreisbremse
  • Erlass einer wirksamen Bayerischen Rechtsverordnung dazu

Diese Forderungen wurden bei der großen „ausspekuliert“-Demonstration im September in München unisono, also auch von den Freien Wählern, unterstützt.

Kein Wort auch zu den Modernisierungserhöhungen, die das derzeit probateste Mittel zur „Entmietung“ darstellen und den Vermietern die Möglichkeit geben, Mieten weit über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus zu steigern.

Auch dies war eine der zentralen Forderungen der „ausspekuliert“-Teilnehmer.

Dass die Mietpreisbremse und die Regelungen zur Modernisierungserhöhung Bundesrecht sind, ist dagegen nicht der entscheidende Grund für das Schweigen der bayerischen Regierungsparteien zu diesen Themen: Denn an anderer Stelle, etwa wenn es um steuerliche Anreize (genauer gesagt: Steuergeschenke) für die von den Freien Wählern vertretenen Landwirte geht – wenn landwirtschaftliche Flächen zu Bauland umgewandelt werden -, besteht keine Scheu, bundespolitische Forderungen zu stellen.

Überhaupt wird hier die Schieflage des Vertrags deutlich: Denn sehr viel mehr als zu Mietpreisbremse und Modernisierungserhöhung fällt der CSU und den Freien Wählern dazu ein, wie man diejenigen, die bereits zu den Vermögenden gehören, weiter fördern kann.

Zu diesem Kuckucksei im Nest des Programmpunkts „für bezahlbaren Wohnraum“ gehören:
  • die schon erwähnten Steuerfreistellungen
  • die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
  • das zusätzliche Landesbaukindergeld.

Wer genügend Vermögen hat, sich Wohneigentum leisten zu können, soll nicht nur mit einem Freibetrag bei der Grundsteuer belohnt werden (die die Mieter*innen über die Betriebskostenabrechnung weiter voll bezahlen müssen), sondern bekommt noch eine Finanzierungsbeihilfe oben drauf – bezahlt von allen, angefangen beim Hartz-IV-Bezieher (über die Verbrauchssteuern) bis hin zum „Normalverdiener“ (über die Einkommenssteuer).

Auch die geforderte Reform und Erhöhung des Wohngelds – übrigens eine der Maßnahmen, die der „wissenschaftliche Beirat“ gefordert hatte – geht völlig am Problem vorbei und stellt letztlich eine Subvention der Immobilieneigentümer*innen dar.

Durch eine Erhöhung des Wohngelds sinkt keine einzige Miete. Stattdessen wird der weitere Anstieg eher befeuert – mit dem Unterschied, dass ein größerer Anteil der Miete und damit der Rendite des Vermieters – auch hier- vom Steuerzahler getragen wird.

Der Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern ist ein Dokument der Mutlosigkeit, des einfallslosen „Weiter so“, der Klientelpolitik und der Umverteilung von unten nach oben.

Sozial, gerecht und zeitnah geht anders! Mit mut würde das ganz anders gehen: Landtagswahlprogramm 2018

 


 

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