Erwerbstätigenversicherung statt Rente mit 69

Erwerbstätigenversicherung statt Rente mit 69

Zu den von der Bundesbank vorgeschlagenen Renten“reformen“ äußert sich unser Parteimitglied Arno Pfaffenberger.

Warren Buffett, amerikanischer Großinvestor und Unternehmer, sprach 2006 in einem Interview mit der New York Times den Satz:
„Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen.“

Und ja, nichts anderes als Klassenkrieg ist der oben genannte Vorschlag der Bundesbank. Dieser Vorschlag ist eine geplante Rentenkürzung, denn noch immer erreicht nur ein kleiner Teil der lohnabhängig Beschäftigten das Renteneintrittsalter in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

So waren im Jahr 2018 nur noch 33 % der 63-jährigen und bei den 64-jährigen nur noch 18 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Wer aber z. B. mit 63 statt 67 in Rente geht, muss Abzüge von 14,4 Prozent hinnehmen.

Begründet wird dieses neue vorgeschlagene Verarmungsprogramm wie schon bei der Zerschlagung der gesetzlichen umlagefinanzierten Rente durch die rot-grüne Regierung in den Jahren 2001 – 2004 (Riesterreform, Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz) mit dem Argument des demografischen Wandels. Was meint, dass der Anteil der nicht mehr erwerbstätigen Menschen im Verhältnis zu Personen im erwerbstätigen Alter immer mehr zunimmt.

Die Sicherung existenzsichernder Renten ist aber weniger eine Frage der Bevölkerungsentwicklung als eine Frage der wirtschaftlichen Entwicklung und der Politik: Wie groß ist der gesellschaftliche Reichtum und wie verteilt man ihn auf die verschiedenen Alters- und Bevölkerungsgruppen?

Die vorgeschlagenen Änderungen der Bundesbank sind abzulehnen, da sie die schon vorhandene Altersarmut massiv ausweiten.

Die gesetzliche umlagefinanzierte Rentenversicherung ist umzubauen in eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle, auch Beamt*innen, Selbständige und Politiker*innen einzahlen. In diese Erwerbstätigenversicherung ist ein Sockel nach unten einzubauen, der Renten über der Armutsgrenze garantiert. Um Beitragsstabilität zu ermöglichen, bedarf es der Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der vollständigen Abdeckung versicherungsfremder Leistungen.


 

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