Weg mit §219a!

Weg mit §219a! Solidarität mit den verurteilten Ärzt*innen!

Nach ihrer Berufung wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie Frauen sachliche Informationen nicht verweigern will.

So sieht also der von der SPD verhandelte „Kompromiss“ aus: §219a kriminalisiert weiterhin Ärzt*innen, die über legale Schwangerschaftsabbrüche informieren und er sorgt nachwievor dafür, dass viele Frauen nicht an notwendige Informationen kommen. Versprochen hatte die SPD etwas anderes! Immerhin: Das Gießener Landgericht betonte, dass es den „Kompromiss“ zu §219a für nicht gelungen hält.

Wir brauchen keinen sogenannten „Kompromiss“ zu einem Paragraphen aus dem Jahr 1933 – was wir brauchen ist dessen ersatzlose Streichung, so Anna Schweda, Themensprecherin und Stadtratskandidatin für mut in München.

Die Ärztin Kristina Hänel lässt sich nicht entmutigen und wird weiterklagen. Der Aufschrei muss weitergehen, bis endlich Informationsfreiheit für alle Frauen erreicht ist!

Weg mit §219a!


Mehr zum Thema: Statement Claudia Stamm


 

von | 12.Dez 2019 | Allgemein

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