Keine Studie zu Racial Profiling bei der Polizei? Was man nicht sieht, ist nicht da?

Christine Deutschmann, Sprecherin gegen Rechtsextremismus und Rassismus zur Weigerung von Innenminister Seehofer eine Studie zu Racial Profiling bei der Polizei zu genehmigen:

Keine Studie zu Racial Profiling bei der Polizei? Was man nicht sieht, ist nicht da?

Unter anderem durch die inzwischen auch in Deutschland angekommene Black Lives Matter Kampagne, ist Racial Profiling und Gewalt gegen POC (People of Colour) durch Polizist*innen wieder in aller Munde.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben“, gefördert durch das BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) hat Vanessa E. Thompson 2018 für IDA e.V. (Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit) eine Expertise (siehe unten) über Racial Profiling und Rassismus bei der deutschen Polizei erstellt. Sie beginnt mit der Beschreibung einer Szene vor dem Frankfurter Bahnhof, wo die Polizei willkürlich POC kontrolliert, weiße, „deutsch aussehende“ Passant*innen jedoch unbehelligt lässt.

Zitat: „Bei den kontrollierten Personen handelt es sich meist um People of Color, Schwarze Menschen, Rom*nija, Muslim*a und weitere Personen, die aufgrund von rassistischen Zuschreibungen im Visier polizeilichen Handelns stehen. Dies können unveränderliche äußerliche Merkmale, wie Haut- und Haarfarbe, (vermeintliche) Herkunft aber auch Religionsidentität und Sprache sein.“

Rechtliche Grundlage für diese sogenannten verdachts- und anlassunabhängigen Kontrollen sind das Bundespolizeigesetz und die in den letzten Jahren erheblichen verschärften Polizeiaufgabengesetze der Länder. Die Polizei erhält Sonderbefugnisse für bestimmte definierte Bereiche (Bahnhöfe, Flughäfen, Grenzbereiche etc. in denen sie verdachtsunabhängig kontrollieren kann. Diese Bereiche legt aber nicht das Gesetz, sondern die Polizei in Eigenregie fest. Begründet werden diese Sonderbefugnisse mit Terror-und Verbrechensbekämpfung. Überproportional sind POC von diesen Kontrollen betroffen, was den Eindruck erweckt, dass die Polizei hauptsächlich nach äußerem Erscheinungsbild entscheidet, wer ein potentieller Straftäter ist. Das allerdings wäre, Zitat: „grund- und menschenrechtlich verboten“.

Dieses Verbot nimmt nun Herr Seehofer zum Anlass, keine Studie über Racial Profiling bei der Polizei in Deutschland in Auftrag geben zu wollen.

Racial Profiling ist verboten, also findet es nicht statt und Herr Seehofer hält eine Studie daher für überflüssig. Das erinnert mich an die Aussage von Donald Trump dass, wenn man nicht testet, man auch keine Corona Fälle hat.

POC, die täglich mit rassistischen Polizeikontrollen konfrontiert werden, werden somit von Herrn Seehofer pauschal als Lügner diffamiert. Menschen, die in Polizeigewahrsam unter ungeklärten Umständen ums Leben kamen, wie Ousman Sey, oder Oury Jalloh werden keine Gerechtigkeit erfahren.

Racial Profiling existiert und es sind nicht nur Einzelfälle.

Ich empfehle jedem, der sich beispielsweise an einem Bahnhof aufhält, weil er auf einen Zug warten muss zu beobachten, wie sich die dortige Polizei verhält, wen sie kontrolliert.

Wenn man ein Problem ignoriert, ist es nicht weg. Wenn ich mir die Augen zuhalte, können mich die anderen immer noch sehen. Selbst der BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter) hält die Rassismus Studie für sinnvoll. Der BDK-Vorsitzende Sebastian Fiedler meinte in den ARD-Tagesthemen zur Absage der Studie, Zitat: „Ich finde die Begründung, die ich gehört habe, einigermaßen peinlich, weil sie natürlich nicht schlüssig ist. Und sie erweist auch den Sicherheitsbehörden selber einen Bärendienst“


Link zur Expertise: https://www.vielfalt-mediathek.de/data/expertise_racial_profiling_vielfalt_mediathek_1.pdf

Eingebettet:

Klicke, um auf expertise_racial_profiling_vielfalt_mediathek_1.pdf zuzugreifen


 

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