Zum Tag der Menschenrechte

„Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember: Weltweit 40 Millionen Sklaven. Anstieg der Zahlen als Folge der Covid-Pandemie befürchtet“
Zitat von terre des hommes Deutschland e.V.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 bestimmt alle Rechte, die allen Menschen von Geburt an uneingeschränkt zustehen. Dieser Tag soll uns in Erinnerung rufen, dass weltweit weiterhin Menschenrechte verletzt werden. Das Dokument ist in mehr als 500 Sprachen erhältlich und ist das am häufigsten übersetzte Dokument der Welt. Das Thema des diesjährigen Menschenrechtstages befasst sich mit der COVID-19-Pandemie. Dieser Vertrag hat sich im Laufe der vergangenen 70 Jahre auf dem gesamten Kontinent ausgebreitet und schützt nunmehr die Menschenrechte und Grundfreiheiten von mehr als 830 Millionen Menschen in 47 Ländern. Heute unterstützten alle Unions-Staaten diese Erklärung der Menschenrechte, sie gilt als Grundlage für alle Gesetze, bei denen es um die Menschenrechte geht. Seit 1950 wird der 10. Dezember als „Tag der Menschenrechte“ gefeiert.

Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland

Seit dem 1.12. ist der aktuelle Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland verfügbar.

Der Bericht beinhaltet zwei Hauptthemen. Das Erste befasst sich mit den Chancen für junge Menschen mit Behinderung auf eine anerkannte Berufsausbildung, das Zweite mit den Perspektiven aus der Praxis bei Abschiebung und Krankheit von Asylsuchenden. Als letzter Punkt werden noch einige Entwicklungen bei Themen der vorherigen Menschenrechtsberichte betrachtet.

Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem

Deutschland hat sich im Grundgesetz und durch die Ratifikation zahlreicher internationaler und europäischer Menschenrechtsverträge zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte verpflichtet. Im Jahr 2020 jährt sich die Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonventionen zum 70. Mal.

Im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 legten europäische Fachausschüsse ihre Bewertung zum Umsetzungsstand und ihre Empfehlungen vor. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hat ihren 6. Bericht zur Umsetzung in Deutschland vorgelegt. Der Bericht enthält zahlreiche Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen, u. a. fordert sie, dass Aus- und Fortbildung bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten intensiviert werden sollten, wenn es darum geht, rassistische und andere auf Diskriminierung beruhende Straftaten zu erkennen und zu verfolgen – ein wichtiger Hinweis, in Bezug auf die aktuellen Fälle von rassistischen Tendenzen bei der Polizei.

Der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte kritisierte, dass die Voraussetzungen für den Familiennachzug in Deutschland zu pauschal und zu restriktiv seien und deshalb nicht den Vorgaben der Sozialcharta entsprächen.

Junge Menschen mit Behinderungen: anerkannte Berufsausbildung statt Sonderwege

Dieses Jahr wurde ein Augenmerk auf die Lage der jungen Menschen mit Behinderungen gelegt. Deutschland hat auch da noch Nachholbedarf. So schließen ungefähr jedes Jahr 50.000 Jugendliche mit sonderpädagogischer Förderung die Schule ab, aber nur weniger als 10% von ihnen beginnen nach der Schulzeit eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Obwohl mit dem „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ sowie dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ in einzelnen Teilaspekten Verbesserungen vorgenommen wurden, ist eine Veränderung des Gesamtsystems hin zu inklusiven Regelstrukturen notwendig. Wir von mut sehen hier auch noch Handlungsbedarf.

Abschiebung und Krankheit: Perspektiven aus der Praxis und menschenrechtliche Verpflichtungen

Erkrankte Menschen dürfen in Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtert oder gar ihr Leben gefährdet ist. Laut des Menschenrechtsberichts wird es den Asylsuchenden mit Krankheit erschwert, den Nachweis hierfür zu erbringen. Ein beschleunigtes Asylverfahren, mangelnde Informationen, fehlende Sprachmittlung, Mangel an Fachärzt*innen, der gesetzlich eingeschränkte Zugang zum Gesundheitssystem und finanzielle Hürden führen dazu, dass viele Asylsuchende wegen ihrer Krankheit trotzdem abgeschoben werden. Die Erkenntnisse aus der Praxis sind Indizien dafür, dass die gesetzlichen Nachweispflichten in §60 Abs. 2c und 2d Aufenthaltsgesetz in der jetzigen Form verfassungsrechtlich bedenklich sind und durch den Bundestag abgeändert werden sollten.

Entwicklungen der vorherigen Menschenrechtsberichte

Während der Pandemie wurden einige Maßnahmen ergriffen, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. So wurde von der Bundesregierung ein vorübergehender Kündigungsausschluss für zahlungsunfähige Mieter*innen erlassen, falls diese im Zeitraum vom 01.04. – 30.06.20 ihre Miete nicht zahlen konnten. Trotz dieser Maßnahme steigen die Mieten auch in der Coronakrise und wie die Situation im Winter 20/21 aussehen wird, ist noch nicht abzuschätzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und darauf sollte jeder Zugriff haben.

Auch beim Zugang zu Bildung für geflüchtete Kinder hakt es nach wie vor. Es ist davon abhänging, in welchem Bundesland die Kinder leben. Zum Beispiel ist Saarland das einzige Land, das allen geflüchteten Kindern einen Kitaplatz zur Verfügung stellt. Die anderen 15 Länder stellen sich auf den Standpunkt, dass der Rechtsanspruch erst mit der Zuweisung zu einer Kommune beginnt. Das widerspricht dem Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2 UN-KRK). Dank Corona haben sich die Bildungschancen auch noch einmal verschlechtert, da geflüchtete Kinder nicht genügend finanzielle Mittel haben und häufig nicht über die technische Infrastruktur verfügen, um an digitalen Bildungsangeboten teilzunehmen.

Trotz der Auflage, keine Waffen mehr an Länder zu liefern, die gegen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts verstoßen, hält sich Deutschland nicht daran. Es genehmigte Rüstungsexporte in mehrere Staaten, die sich an der Militärkoalition im Jemenkonflikt beteiligen. In Deutschland gilt auch wieder: der Profit kommt vor dem Menschen, nachdem Rheinmetall gegen den Exportstopp nach Saudi-Arabien ab November 2018 bis einschließlich 31. Dezember 2020 geklagt hat und vom Verwaltungsgericht Frankfurt Recht bekommen hat.

Den kompletten Bericht findet ihr hier:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Menschenrechtsbericht/Menschenrechtsbericht_2020.pdf

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/bericht-zur-menschenrechtssituation-in-deutschland

Wem die 144 Seiten zu lang sind, gibt es hier die Kurzfassung:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/kurzfassung-entwicklung-der-menschenrechtssituation-in-deutschland-juli-2019-juni-2020

Beitrag von Pepe Rinderer
Themensprecher für Frieden

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