Flexiblisierung der Impfverordnung

Ein Statement unseres Vorsitzenden Julian Höfner zur aktuellen Diskussion um AstraZeneca und die Impfverordnung:

In letzter Zeit häufen sich Berichte, dass in Impfzentren der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca nicht so gut angenommen wird wie die Präparate von BioNTech und Moderna. Dabei lassen sich klar örtliche Unterschiede erkennen. In einigen bayerischen Landkreisen bleibt kein Impfstoff liegen, in anderen Landkreisen bleibt er jedoch ungenutzt.

Das zeigt ganz klar: eine einheitliche und starre Impfverordnung verzögert den Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Mit dem Ziel, die Impfung möglichst schnell voranzubringen, ist daher eine Lockerung und Flexibilisierung der Impfverordnung notwendig. Das heißt konkret: Wenn die örtliche Kreisverwaltungsbehörde feststellt, dass in der aktuellen Prioritätsgruppe der Impfstoff nicht oder zu wenig angenommen wird, muss es die Möglichkeit geben, vor Ort zu entscheiden, Personen aus der nächsten Priorisierungsgruppe Impftermine anzubieten. Dafür müssen jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Mit einer solchen Flexibilisierung der Impfverordnung wird den Menschen, die sich nicht oder noch nicht für eine Impfung entschieden haben, die Möglichkeit gegeben, sich mehr Zeit zu nehmen um ihre Entscheidung zu treffen, ohne dass es dadurch zu einer Verlangsamung des Impffortschrittes kommt.


 

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