Beschwerde gegen Polizeiaufgabengesetz vor Bundesverfassungsgericht

Beschwerde gegen Polizeiaufgabengesetz vor Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung mut 22.04.2018: In Bayern formiert sich breiter Widerstand gegen das geplante Polizeiaufgabengesetz. Trotzdem steht zu befürchten, dass das Gesetz weitgehend unverändert am 15. Mai den Landtag passieren wird. Bereits seit der ersten Novelle des PAG im Sommer 2017 arbeiten wir an einer aussichtsreichen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.