Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht

Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht

Ein Kommentar zum neuen Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz von Christine Kornprobst, Themensprecherin für Gesundheit und Pflege

Der Referentenentwurf (pdf) für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungsge­setzes (RISG) sieht vor, dass Menschen, die etwa nach einem Unfall oder an einer chronischen Erkrankung (ALS) erkrankt sind und künstlich beat­met werden müssen, eine bessere Betreuung bekommen. Um höhere Qualitätsstandards zu verankern, soll eine Intensivpflege in der eigenen Wohnung künftig die Ausnahme sein.

In der Regel wird sie dann ausschließlich in Pflegeheimen oder speziellen Beatmungs-WGs erbracht werden. Weiterhin einen Anspruch auf Intensivpflege zu Hause haben Minderjährige. Aus­nahmen sollen zu­dem möglich sein, wenn die Unterbringung in einer Einrichtung nicht möglich oder zu­mutbar ist.